Die Geburt und die verschiedenen Möglichkeiten der Begleitung durch eine Hebamme.
Sie als werdende Mutter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorge in der Schwangerschaft nach § 196 der Reichsversicherungsordnung. Ebenso haben Sie die freie Wahl zwischen Arzt und/oder Hebamme und Sie haben die Möglichkeit den Ort der Geburt frei zu wählen.
Laut Niedersächsischem Gesetz für die Ausübung des Hebammenberufes, ist die Hebamme befugt in eigener Verantwortung:
- Festzustellen ob eine Schwangerschaft vorliegt, diese zu beobachten und bei normalen Verlauf die notwendigen Untersuchungen durchzuführen
- Geburten durchzuführen; bei normalem Verlauf ohne Hinzuziehungspflicht eines Arztes
- Hausgeburt : bei der Familie zu Hause
- Beleggeburt: Mitnahme der betreuenden Hebamme in die Klinik
- Ambulante Geburt: Geburt in der Klinik mit sofortiger Entlassung nach der Entbindung
- Geburt in einem Geburtshaus: entweder ambulant oder stationär
- Klinikgeburt: Entbindung mit anschließendem stationären Aufenthalt
[yellow_box]Information!
Beachten Sie bitte, dass ich keine Hausgeburten anbiete.[/yellow_box]