Welche Kosten entstehen?

Ihnen steht ab dem ersten Tag der Schwangerschaft die Unterstützung durch eine Hebamme zu. Die Kosten übernimmt nach der Hebammen-Gebühren-Verordnung (HebGV) Ihre Krankenkasse.

Privatversicherte, bzw. Selbstzahler treten für ihre Versicherung in Vorkasse.

Nur Gebühren der darüber hinausgehenden Angebote der Hebamme sind von der Schwangeren (Gebärenden, Wöchnerin) bzw. deren Partner selbst zu entrichten.

Leistungen der Krankenkassen nach der geltenden HebGV:

Schwangerschaft
Beratung der Schwangeren ? Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien ? Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden ? Geburtsvorbereitungskurs 14 Stunden a 60 Minuten

Geburtshilfe
Hausgeburt oder Beleggeburt in einer Klinik

Im Wochenbett
Hausbesuche bis zum 10. Lebenstag des Neugeborenen täglich, innerhalb der ersten 8 Wochen bis zu 16 weitere Besuche je nach Indikation, nach 8 Wochen weitere Hausbesuche auf ärztliche Anordnung Rückbildungskurse 10 Stunden a 60 Minuten